Rechtsprechung
   BGH, 22.04.2003 - 3 StR 105/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10499
BGH, 22.04.2003 - 3 StR 105/03 (https://dejure.org/2003,10499)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2003 - 3 StR 105/03 (https://dejure.org/2003,10499)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2003 - 3 StR 105/03 (https://dejure.org/2003,10499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme der Kennzeichnung der Tat als gemeinschaftlich und das Vorliegen von Regelbeispielen in die Urteilsformel; Beschwer des Angeklagten bei Annahme von Tatmehrheit statt Tateinheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 154 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1
    Keine Tateinheit bei nur einheitlichem Tatplan

  • datenbank.nwb.de
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/00

    Diebstahl einer Scheckkarte; Computerbetrug; Tatmehrheit; Gesetzeseinheit;

    Auszug aus BGH, 22.04.2003 - 3 StR 105/03
    Zwar hätte es nach den Feststellungen nahe gelegen, neben den Diebstahlsfällen zwei tatmehrheitliche Fälle des Computerbetrugs zu bejahen, denn ein einheitlicher Tatplan begründet für sich gesehen keine Tateinheit (vgl. BGH NJW 2001, 1508, 1509 m. w. N.); der Angeklagte ist indessen durch die Annahme, es bestehe Tateinheit, nicht beschwert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht